Prävention und Sicherheit durch Digitalisierung
31.01.2022
Von: Simon Gröflin
Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt. Die Digitalisierung muss aber auch den Arbeitsschutz erreichen, denn jeder Unfall ist einer zu viel.Neue Technologien können dazu beitragen, sehr viele Alltagsprozesse zu vereinfachen, über die man sich früher keine Gedanken gemacht hat.
Die Arbeitswelt befindet sich in einem steten Wandel. Während im Industriesektor Mensch und Maschine zunehmend näher zusammenrücken, können sowohl eine hohe Informationsflut als auch eine ständige Erreichbarkeit Auswirkungen auf die Erholungsphasen des Menschen haben. Eines ist sicher: Der Arbeitsschutz wird auch in Zukunft an Bedeutung gewinnen und erfordert tätigkeitsbezogene Handlungshilfen. Die zunehmende Vielfalt neuer Beschäftigungsformen, aber auch die Auflösung räumlicher und zeitlicher Grenzen erschwert den Arbeitgebern die Einordnung ihrer Arbeitsmodelle in zeitgemässe Arbeitsschutzmuster. Die Covid-19-Pandemie hat zu einem ebenso schnellen wie tiefgreifenden Wandel der Arbeitsbedingungen in unserem Land geführt. So führten gemäss Zahlen des Bundesamtes für Statistik im letzten Jahr 40 Prozent der Beschäftigten gegenüber dem Vorjahr (25 Prozent)¹ ihre Tätigkeiten im Homeoffice aus. Es ist daher eine anspruchsvolle Organisations- und Führungsaufgabe, als Arbeitgeber allen Pflichten nachzukommen, wenn es darum geht, die notwendigen Massnahmen zu planen und deren Umsetzung sowie deren Einhaltung zu überwachen.
Nicht selten kommt es bei der Organisation und der Umsetzung von Arbeitsschutzmassnahmen zu Konflikten mit Mitarbeitenden und Vorgesetzten. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) müssen sich meist unliebsamen Aufgaben stellen, Schwachstellen aufdecken und jemandem den Schwarzen Peter zuspielen. Aber auch die Mitarbeitenden müssen sich tagtäglich ihres betrieblichen Tuns und Handelns bewusst sein und ihre Mitwirkungspflichten bei der Wahrnehmung der Arbeitssicherheit erkennen.
Unklare Verantwortungen
Auch wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit keine nennenswerten Schadenfälle nachweisen kann, sollte es über eine genau festgelegte Aufbau- und Ablauforganisation sowie eindeutige Verhaltensregeln für kritische Situationen verfügen. Werden keine routinemässigen Stichproben über vorhandene Institutionen wie Finanzen/HR einer Organisation durchgeführt, werden auch ergänzende Schulungen zur Arbeitssicherheit nicht ausreichen. Fehlt es den Unternehmen an angemessenen Ressourcen bei der Umsetzung und Dokumentation des Arbeitsschutzes, kann das verheerende Folgen haben. Wird beispielsweise bei Verdachtsmomenten oder bei Verstössen nicht konsequent durchgegriffen, sieht sich das Unternehmen mit wiederkehrenden Problemsituationen konfrontiert.² Auch doppelte Ablagen von Dokumenten erschweren nicht nur das Handling der unternehmerischen Ressourcen, sondern auch klare Weisungen. Doch wie kann ein Arbeitgeber seine gesamten Aktivitäten gemäss Art. 32b VUV und EKAS-Richtlinien bei der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz nachweisen? Naheliegend und auch von der Suva empfohlen ist ein systemorientierter Ansatz mit einer entsprechenden Dokumentation. Warum sich einige Unternehmen schwertun mit einer neuen IT-Lösung, kann mehrere Ursachen haben. Ist die Botschaft eines IT-Unternehmens zu technologisch und nur auf das Spektrum der Anwendung bedacht, verfehlt das Marketing einer Softwarelösung das Ziel komplett. Hinzu kann in weniger technologisch geprägten Branchen ein gewisses «Generationenproblem» bzw. eine geringere Aufgeschlossenheit gegenüber einer Softwarelösung mitschwingen. Gleichwohl sollte beispielsweise die Bearbeitung persönlicher Daten nur so weit zulässig sein, als diese für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind.
Alle Dokumentationen zentral auf einem Tablet verwalten
Die Digitalisierung beim Arbeitsschutz bietet viele Vorteile. So kann beispielsweise bei der Protokollierung von Rundgängen und bei der Definition von Massnahmen vollständig auf Papierdokumente verzichtet werden: Das Prinzip basiert auf einer zentralen Datenbank beim Branchen- und Softwarepartner und auf verschiedenen Client-Geräten des Unternehmens, über welche die Checklisten abgerufen und gespeichert werden. Die lückenlose Dokumentation übernimmt dabei eine webbasierte Lösung, welche sämtliche Checklisten direkt unter höchsten Sicherheitsstandards in der Cloud abspeichert. Dies führt zu mehr Transparenz und einer erhöhten Rechtssicherheit für das Unternehmen. Eine Vorgehensweise, welche beispielsweise auch die aus der Schweiz stammenden Webapplikation «safely» verfolgt. Erkennt ein Mitarbeiter eine Ausrutschgefahr durch ein umgekipptes Ölfass, kann er dies über eine simple elektronische Mängelmeldung festhalten und so seinen Linienvorgesetzten umgehend darüber in Kenntnis setzen. Auch Schulungen zum Umgang mit gewissen Werkzeugen oder mit Hebebühnen können laufend protokolliert werden. Der Hauptvorteil einer Software für den Arbeitsschutz liegt jedoch vor allem in der Zeitersparnis bzw. der Geschwindigkeit der Dokumentationsprozesse. Berührungsängste mit IT-Anwendungen schwinden spätestens dann, wenn die Softwarelösung einen grossen Usability-Vorteil bringt und mit einem «Fingerwisch» die wichtigsten Tools wie Auditlisten, Dokumente oder Vorkommnisse auf dem mobilen Gerät zur Verfügung stehen. Der Sicherheitsbeauftragte hat sein Tablet oder Smartphone immer dabei. Versperrte Notausgänge, zu hoch gestapelte Paletten oder eine fehlende Schutzeinrichtung können mit systematischen Gefährdungsermittlungen via Tablet direkt vor Ort erkannt und die Umsetzung der Massnahmen beauftragt werden.
Fazit
Dank nutzerfreundlichen Bedienoberflächen und dank einer geräteübergreifenden sicheren Datenspeicherung eröffnet sich ein viel breiteres Spektrum an Flexibilität, da sich Mitarbeitende automatisch an die Prüffristen oder Umsetzungstermine erinnern lassen können. Die Vorgaben des Gesetzgebers werden durch eine digitale Arbeitsschutzlösung schnell umsetzbar, während die Checklisten über den SiBe oder durch eine ASA-Fachstelle aktuell gehalten werden. Schliesslich verhilft eine schlanke Dokumentationslösung dem Unternehmen eine gesteigerte Rechtssicherheit. Aus einer sicheren Anwendung heraus lassen sich auch jederzeit Kennzahlen herleiten, die beispielsweise jährlich über den Gesundheitszustand und das Einhalten der Rechtsvorschriften Aufschluss geben, um den nötigen Schulungsbedarf evaluieren zu können. Nicht zuletzt sorgt eine zentrale und schnelle Verwaltung der Arbeitsschutzprozesse bei den Mitarbeitenden für mehr Vertrauen. Denn: Sorgt sich ein Betrieb um effiziente und transparente Abläufe bei der Sicherheit und der Gesundheit seiner Mitarbeitenden, steigt auch das Bewusstsein für die betriebliche Sicherheit. Dank einer umfassenden Dokumentation sämtlicher Rundgänge und Weisungen bzw. Schulungen von Mitarbeitenden lässt sich Arbeitsschutz auch für die kommenden Jahre vorausschauender planen. Verfügt eine Softwarelösung über ein benutzerfreundliches Konzept und lassen sich, wie für ein ASA-System üblich, die EKAS- und Suva-Vorgaben jederzeit abbilden, ist eine Umstellung auf eine Software-as-a-Service-(SaaS-)Lösung sehr naheliegend. Nicht nur lassen sich über eine entsprechende Lösung Prozesse einfacher verwalten und langfristig viele Kosten einsparen: Auch bei der Implementierung neuer Funktionen kann ein sachkundiger Softwareanbieter beratend zur Seite stehen, welcher sich nicht nur um die softwarebezogenen Aspekte kümmert, sondern auch für fachliche Fragen zur Verfügung steht.
Quellen:
¹ https://www.rts.ch/info/economie/12134345-le-teletravail-sest-etendu-en-suisse-en-2020-a-cause-de-la-pandemie.html
² https://www.safety-plus.ch/die-rechte-und-pflichten-eines-sicherheitsbeauftragten
Ursprünglich erschienen in SAFETY-PLUS 1/22, Seite 12–13